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Steuerliche Vorteile

Individuelle steuerliche Aspekte 

Steuerliche Vorteile optimal nutzen - intelligente Strategien für mehr finanzielle Freiheit.

Zahlreiche Investitionsmöglichkeiten erlauben es Anlegern, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Besonders bekannt sind hierbei (Re-)Investitionen in Immobilien, Erneuerbare Energien, wie beispielsweise Windkraft- und Solaranlagen.

Das Bild zeigt einen typischen Büroraum eines Steuerberaters.

Gewerbesteuer-Szenarien

Ähnlich wie im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht ermöglicht auch das Gewerbesteuerrecht den Ausgleich von Verlusten über verschiedene Jahre hinweg. Verluste aus gewerblichen Tätigkeiten können gemäß § 10a GewStG in Form eines Verlustvortrags mit positiven Gewerbeerträgen späterer Jahre verrechnet werden, sofern sie bisher noch nicht berücksichtigt wurden.

Besonderheit § 6b-Rücklage
Die sogenannte § 6b-Rücklage bezieht sich auf § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) und regelt - in Verbindung mit § 6c EStG - die steuerfreie Übertragung stiller Reserven auf Ersatzbeschaffungen. Diese Regelung gilt für Gewerbetreibende, Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie für Land- und Forstwirte.

Wenn ein Landwirt beispielsweise Grund und Boden oder Gebäude veräußert, müssen die daraus erzielten Veräußerungsgewinne grundsätzlich versteuert werden. Eine Möglichkeit, diese Besteuerung zu vermeiden, besteht darin, den Gewinn im eigenen Betrieb zu reinvestieren. Doch das ist nicht immer gewünscht oder wirtschaftlich sinnvoll.
Eine Alternative bietet die § 6b-Rücklage: Sie erlaubt, den Veräußerungsgewinn vorübergehend steuerfrei „zu parken“, wenn eine direkte Reinvestition nicht sofort möglich ist. Die Rücklage kann dann innerhalb der folgenden vier Wirtschaftsjahre auf ein anderes Wirtschaftsgut übertragen werden.

Wichtige Frist und Konsequenzen

Investition innerhalb von vier Jahren: Erfolgt die Reinvestition in ein neues Wirtschaftsgut innerhalb dieses Zeitraums, bleibt die Steuerlast vermieden.

Keine Investition: Findet sich innerhalb der Frist kein geeignetes Investitionsobjekt, muss die Rücklage aufgelöst und der Gewinn nachträglich versteuert werden. 

Strafzuschlag: Zusätzlich wird die steuerliche Bemessungsgrundlage um sechs Prozent pro Jahr erhöht. Dies soll den Zinsvorteil ausgleichen, den Sie durch die aufgeschobene Besteuerung erhalten haben.

Für Landwirte, die ihre Veräußerungsgewinne steuergünstig und gleichzeitig gewinnbringend anlegen möchten, ohne selbst aktiv unternehmerisch tätig zu werden, bieten sich vor allem gewerblich geprägte sogenannte § 6b-Fonds als interessante Möglichkeit an.

Spezialfall Erben und Schenken
Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss unter Umständen Steuern dafür abführen. Die Höhe wird durch Freigrenzen, Steuerklassen und Steuersätze per Gesetz bestimmt. Nicht das gesamte Erbe muss versteuert werden, der Staat gewährt Freibeträge. Steuerklassen und Freibeträge werden in § 15 und § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) geregelt. Spezielle AIFs´ (Alternative Investmentfonds) bieten übrigens die Möglichkeit, große Beträge mit geringeren Steuern zu übertragen.
Denkmalschutz

Denkmalgeschützte Immobilien zeichnen sich durch ihren exklusiven Charme aus und sind in der Immobilienbranche längst kein Geheimtipp mehr. Dennoch sind die Preise für eine Kapitalanlage im Denkmalschutz im Vergleich aktuell sehr gering und bieten hohe Wertsteigerungen und Renditen.
Die Attraktivität denkmalgeschützter Immobilien wird vor allem durch die Möglichkeit bedingt, Steuern zu sparen. Bei einer Kapitalanlage im Denkmalschutz machen die Sanierungskosten den Löwenanteil aus und genau hier greift die Möglichkeit von steuerlichen Abschreibungen von bis zu 90% des Kaufpreises.