+++ News kompakt: Silber im Aufwind +++ Kurzratgeber: Private Haftpflichtversicherung +++ Auf allen Meeren: Hochsee-Kreuzfahrtschiffe +++ Wachstumsmarkt: Pflegeimmobilien +++ Stütze des Welthandels: Containerschiffe +++ Stundung statt Steuerzahlung: Paragraf 6b - Rücklage +++ Investieren in Spezialsegment: Flusskreuzfahrtschiffe +++ Aktuelle Entwicklung: Gewerbeimmobilienmarkt 2025 +++ Containerschifffahrtsmarkt: Einschätzung 2025 +++ Meistgefragtes Segment: Investments in Gewerbeimmobilien +++ Zukunftsmarkt: Investments in Erneuerbare in Japan +++ Grünes Wachstum: Investments in Erneuerbare in Tschechien +++ Dubai-Investments: Attraktiv für Vermögende +++ Immobilien: Sicherheit mit Betongold +++ Private Placements: Diskretion garantiert +++ Erneuerbare Energien: Solarinvestments weiter sehr gefragt +++ Gold & Edelmetalle: Depotverwahrung möglich +++ Transportlogistik: Chancen für starkes Wachstum +++

Steuerliche Vorteile

Individuelle steuerliche Aspekte

Steuerliche Vorteile optimal nutzen - intelligente Strategien für mehr finanzielle Freiheit.

Zahlreiche Investitionsmöglichkeiten erlauben es Anlegern, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Besonders bekannt sind hierbei (Re-) Investitionen in Immobilien und Erneuerbare Energien, wie Windkraft- und Solaranlagen.

Typischer Büroraum eines Steuerberaters.

Gewerbesteuer-Szenarien

Im Gewerbesteuerrecht können Verluste über Jahre hinweg verrechnet werden (§ 10a GewStG). So lassen sich Verluste aus gewerblichen Tätigkeiten mit späteren positiven Erträgen ausgleichen.
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!"
(Zitat Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt)
 

Besonderheit § 6b Rücklage

Die § 6b-Rücklage nach § 6b EStG ermöglicht die steuerfreie Übertragung stiller Reserven auf Ersatzbeschaffungen innerhalb bestimmter Fristen. Relevant für Gewerbetreibende, Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Land- und Forstwirte.
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Erbschaft und Schenkung: Zahlen & Fakten

Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze bestimmen die Steuerlast. Ein Beispiel: Kinder (Steuerklasse I) profitieren von einem Freibetrag von 400.000 €, während nicht verwandte Personen (Steuerklasse II) deutlich höhere Steuersätze zahlen.
Wert des Erbes Steuerklasse I (z. B. Kinder, Ehepartner) Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Neffen)
bis 75.000 € 7 % 15 %
bis 300.000 € 11 % 20 %
bis 600.000 € 15 % 25 %
bis 6 Mio. € 19 % 30 %

Sonderfall Denkmalschutz-Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten nicht nur Exklusivität, sondern auch hohe steuerliche Vorteile. Sanierungskosten können bis zu 90 % abgeschrieben werden, wodurch Renditen und Wertsteigerungen attraktiv bleiben.
 

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