+++ News kompakt: Silber im Aufwind +++ Kurzratgeber: Private Haftpflichtversicherung +++ Auf allen Meeren: Hochsee-Kreuzfahrtschiffe +++ Wachstumsmarkt: Pflegeimmobilien +++ Stütze des Welthandels: Containerschiffe +++ Stundung statt Steuerzahlung: Paragraf 6b - Rücklage +++ Investieren in Spezialsegment: Flusskreuzfahrtschiffe +++ Aktuelle Entwicklung: Gewerbeimmobilienmarkt 2025 +++ Containerschifffahrtsmarkt: Einschätzung 2025 +++ Meistgefragtes Segment: Investments in Gewerbeimmobilien +++ Zukunftsmarkt: Investments in Erneuerbare in Japan +++ Grünes Wachstum: Investments in Erneuerbare in Tschechien +++ Dubai-Investments: Attraktiv für Vermögende +++ Immobilien: Sicherheit mit Betongold +++ Private Placements: Diskretion garantiert +++ Erneuerbare Energien: Solarinvestments weiter sehr gefragt +++ Gold & Edelmetalle: Depotverwahrung möglich +++ +++ Transportlogistik: Chancen für starkes Wachstum +++

Steuerliche Vorteile

Individuelle steuerliche Aspekte 

Steuerliche Vorteile optimal nutzen - intelligente Strategien für mehr finanzielle Freiheit.

Zahlreiche Investitionsmöglichkeiten erlauben es Anlegern, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Besonders bekannt sind hierbei (Re-)Investitionen in Immobilien, Erneuerbare Energien, wie beispielsweise Windkraft- und Solaranlagen.

Typischer Büroraum eines Steuerberaters.

Gewerbesteuer-Szenarien

Ähnlich wie im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht ermöglicht auch das Gewerbesteuerrecht den Ausgleich von Verlusten über verschiedene Jahre hinweg. Verluste aus gewerblichen Tätigkeiten können gemäß § 10a GewStG in Form eines Verlustvortrags mit positiven Gewerbeerträgen späterer Jahre verrechnet werden, sofern sie bisher noch nicht berücksichtigt wurden.
 
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!" 
(Zitat Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt)
 

Besonderheit § 6b Rücklage

Die sogenannte § 6b-Rücklage bezieht sich auf § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) und regelt - in Verbindung mit § 6c EStG - die steuerfreie Übertragung stiller Reserven auf Ersatzbeschaffungen. Diese Regelung gilt für Gewerbetreibende, Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie für Land- und Forstwirte.
 
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Was ist bei Erben und Schenken zu beachten?

Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss unter Umständen Steuern dafür abführen. Die Höhe wird durch Freigrenzen, Steuerklassen und Steuersätze per Gesetz bestimmt. Nicht das gesamte Erbe muss versteuert werden, der Staat gewährt Freibeträge. Steuerklassen und Freibeträge werden in § 15 und § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) geregelt. Spezielle AIFs´ (Alternative Investmentfonds) bieten übrigens die Möglichkeit, große Beträge mit geringeren Steuern zu übertragen.
 
Tabelle Erbschaftssteuer - Steuersatz:
Wert des Erbes Steuerklasse I Steuerklasse II
bis 75.000 Euro 7 % 15 %
bis 300.000 Euro 11 % 20 %
bis 600.000 Euro 15 % 25 %
bis 6 Millionen Euro 19 % 30 %

Sonderfall Denkmalschutz-Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien zeichnen sich durch ihren exklusiven Charme aus und sind in der Immobilienbranche längst kein Geheimtipp mehr. Dennoch sind die Preise für eine Kapitalanlage im Denkmalschutz im Vergleich aktuell sehr gering und bieten hohe Wertsteigerungen und Renditen.

Die Attraktivität denkmalgeschützter Immobilien wird vor allem durch die Möglichkeit bedingt, Steuern zu sparen. Bei einer Kapitalanlage im Denkmalschutz machen die Sanierungskosten den Löwenanteil aus und genau hier greift die Möglichkeit von steuerlichen Abschreibungen von bis zu 90% des Kaufpreises.
 

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